Bankier (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler,[1] ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter persönlicher Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt. Das Bankunternehmen eines oder mehrerer als Partner zusammengeschlossenen Bankiers ist in Form eines Einzelunternehmens oder einer Einzelfirma bzw. einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert.