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About Jutta von Anhalt

http://www.genealogie-mittelalter.de/askanier_2/heinrich_1_fuerst_v...

Heinrich I. Fürst von Anhalt (1212-1252)


um 1170- 1252

             1244/45 oder 1251/52 (Helmut Assing)

Begraben: Ballenstedt

Ältester Sohn des Herzogs Bernhard III. von Sachsen und der Jutta von Polen-Gnesen, Tochter von Herzog Mieszko III.

Schwarz, Hilmar: Seite 91

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"Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen Landgrafengeschlechts."

VI. Generation

(42) IRMGARD


  • um 1196, + um 1244

Begraben: wohl Abteikirche zu Ballenstedt

 oo um 1211
     HEINRICH I. (ASKANIER), Fürst von Anhalt
             + 1251/52

Thiele Andreas: Tafel 332

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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte"

Band I, Teilband 2 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser II

HEINRICH I. VON ANHALT-ASKANIEN

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  • um 1170, + 1252

Sohn des Herzogs Bernhard III. von Sachsen-Wittenberg; Enkel Markgraf Albrechts des Bären

Heinrich I. wurde 1212 nach der Erbteilung Fürst und Graf von Anhalt-Askanien-Aschersleben mit Bernburg, Dessau, Köthen, Ballenstedt und Harzgerode und Vogt von Nehringen, Nienburg, Gernrode, Lindau und Aschersleben. Seine Familie war auf Grund ihrer Herkunft die einzige gräfliche mit reichsfürstlichem Rang. Er war 1198 im Thronkrieg STAUFER-Anhänger, führte unter anderem 1204 einen Kriegszug nach Thüringen, eroberte Wirtzenhausen, war 1208-1217 Anhänger von Kaiser OTTO IV. und Gegner der staufischen Erzbischöfe von Magdeburg. Er führte verheerende Fehden mit den Klöstern und Erzbischöfen von Magdeburg, besonders mit Nienburg. Er ließ den Abt Gernot blenden und die Zunge abschneiden und wurde deshalb zeitweise gebannt, auch weil er sich gegen Neuerungen des päpstlichen Legaten stellte. Er war 1220-1225 Vormund für die Neffen in Brandenburg und wurde in die dortigen Probleme verwickelt. Er gehörte jahrelang zum kaiserlichen Gefolge, bekam alle Reichslehen bestätigt und war 1235 mit in Mainz und 1238 in Brescia. Er unterstützte seinen Bruder Bernhard in Sachsen, förderte das Ritterwesen, besaß zuletzt großes Ansehen und zog sich 1244 als Einsiedler zurück.

1211
 oo Irmgard von Thüringen, Tochter und Eventualerbin des Landgrafen Hermann I.
            + um 1244

Assing Helmut: Seite 25-27

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"Die frühen Askanier und ihre Frauen."

Bevor Bernhard 1180 Herzog von Sachsen wurde, führte er vornehmlich den Titel eines Grafen von Aschersleben, und sein Sohn Heinrich I. tat es ihm gleich, ohne damit aber anscheinend die Gesamtheit seiner Besitzungen und Rechte ausdrücken zu wollen. Von all seinen Titularien sah er darin sicher die wertvollste, und deshalb wählte er sie. Doch das Grafenamt war in erster Linie richterliche Tätigkeit; der Graf richtete in Vertretung und im Auftrag des Königs, so dass der Begriff des Grafen mit einer gewissen Abhängigkeit verbunden war. Ein wenig kompensierte der Bezug auf Aschersleben diesen Beigeschmack, weil sich dort offenbar eine sehr berühmte Gerichtsstätte befand. Aber sie war eben königlich, und so könnten die zwischen 1170 und 1212 vereinzelt anzutreffenden Bezeichnungen "comes de Anhalt" ("Graf von Anhalt") ein erster Versuch gewesen sein, auch im Titel mehr Souveränität zum Ausdruck zu bringen. Denn von einer königlichen Gerichtsstätte bei der Burg Anhalt ist nie etwas zu hören; die Burg hatten die ASKANIER mit höchster Wahrscheinlichkeit aus eigener Machtvollkommenheit errichtet oder okkupiert. Doch glücklich war der Versuch gerade nicht: Der Grafentitel war nicht verschwunden, und Aschersleben besaß bestimmt größere Berühmtheit als Anhalt. Der Ausweg, den Heinrich I. wenigsten zweimal wählte, kann geradezu als revolutionär bezeichnet werden: In einer Urkunde vom 21.02.1215 nannte er sich erstmals "princeps in Anahalt" ("Fürst in Anhalt"). Beseitigt waren "Graf" und "Aschersleben", nichts deutete mehr auf irgendeine Abhängigkeit hin. Eine neue Formulierung war gefunden, die sich außerdem gut als Bezeichnung für die gesamte Herrschaftsgewalt Heinrichs I. eignete. Und so kam es auch. Aber "princeps" war kein Titel im herkömmlichen Sinn. Es gab Titulaturen für Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen u.a., während "principes" (Mehrzahl) weiter nichts als eine Sammelbezeichnung war, meist für eine hochadlige Gruppierung. Und ein "princeps" war jemand, der zu solch einer Gruppierung gehörte. Nun hatte Heinrich I. daraus einen Titel geformt, und das war umwerfend. Heinrich I. wird es wahrscheinlich selbst gespürt haben, wenn er die Reaktion anderer erlebte, die sicher meist nicht zustimmend waren. Er wich zurück: Die alte Bezeichnung "Graf von Aschersleben" dominierte in leichter Abwandlung zu "Ascharia" bis zu seinem Tode.

Doch der Weg war gewiesen: In einem langen, sich allmählich vollziehenden Prozess setzte sich "princeps in/de Anhalt" als Titelführung durch, und "Fürstentum Anhalt" wurde zu einem Eigennamen, den man später bis in die Anfänge seiner Entstehung unter Heinrich I. zurückprojezierte. So wollen auch wir hier verfahren und die Zwischenstufen außer acht lassen. Welchen Grad der Festigkeit das von Heinrich I. als Einheit vorgedachte Fürstentum bis zu seinem Tode 1244/45 oder 1251/52 wirklich erreichte, lässt sich nur abschätzen. Sicher dürfte sein, dass ihm um Aschersleben, Ballenstedt und Burg Anhalt ein relativ geschlossener Raum unterstand, der vermutlich eine schmale Verbindung zu den östlich gelegenen größeren Komplex um Bernburg, Köthen, Wörbzig, Dessau und Wörlitz besaß, an den sich rechts der Elbe in der Gegend um Coswig anschloss. Die Nahtstelle dieses Territoriums links und rechts der unteren Saale war in nicht geringem Maße unter fremder Herrschaft, darunter der des herzoglichen Bruders, dem Burg und Stadt Staßfurt mit den wichtigen Salzquellen gehörten und der wohl auch Anrechte an Plötzkau hatte. Dieser Nachteil glich sich ein wenig dadurch aus, dass Heinrich I. Vogt so bedeutender Klöster wie Nienburg, Gernrode, Ilsenburg und Ballenstedt war, selbst wenn das nichts über das effektive Kräfteverhältnis zwischen Fürst und Kloster besagt. Besonders für Kloster Gernrode gilt, dass es noch lange im wesentlichen souverän agierte. Auch die Besitzungen des Klosters Nienburg können für die Zeit Heinrichs I. nicht als in das Fürstentum Anhalt integriert gelten. Er unternahm zwar einen größeren Versuch, die dem Vogt zustehende Schutzfunktion in Herrschaft über das Kloster umzuwandeln, doch scheiterte dieser nach vielen Jahren der Auseinandersetzung kläglich unsd brachte ihm vorüergehend sogar den päpstlichen Bann ein. Trotzdem dürfte sich die Konsolidierung des Fürstentums Anhalt unter seinem ersten Landesherrn nicht in Abrede stellen lassen. Doch kam sie nach seinem Tode schon wieder ins Stocken, da seine Söhne - offenbar in mehreren Schritten bis 1265 - das Fürstentum aufteilten und damit eine Serie von Teilungen einleiteten, die für Anhalt geradezu typisch werden sollten.

Partenheimer Lutz: Seite 188,257,349

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"Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt."

Der ältere Bruder Albrechts I., Bernhards Sohn Heinrich I., begründete im engeren Sinn die Grafschaft bzw. das Fürstentum (1215 erstmals erwähnt) Anhalt. Diese askanische Linie veranlaßte 1603 eine Hauptteilung in Anhalt-Zerbst (bis 1793), Anhalt-Köthen (bis 1847), Anhalt-Bernburg (bis 1863) und Anhalt-Desau.

[Nach Bernhards Tod (1212) wurde sein ältester Sohn Heinrich Graf und Fürst (zuerst 1215 belegt: princeps in Anhalt - CDA 2, Nr. 14) von Anhalt, während dessen jüngerer Bruder Albrecht die sächsische Herzogswürde erbte.].

[Das Oratorium des Ballenstedter Stifts, in dem nach Heinrich Basse (wie EN 48) Albrechts Eltern Otto (mit seinen Vorfahren) und Eilika sowie des Markgrafen Sohn Herzog Bernhard von Sachsen, dessen Gemahlin Judith und ihr Sohn Heinrich, der erste Fürst von Anhalt, beigesetzt sind, deutete F. Maurer dagegen als das Langhaus der alten Klosterkirche.].

Thorau, Peter: Teil I Seite 132,197

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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.)"

Da Konrads Widersacher ihm offenbar noch immer den Zutritt in die Stadt verwehrten und er in Anbetracht des Schicksals, das erst 1219 Abt Gernot von Nienburg widerfahren war, der im Zuge eines Streits mit dem Grafen Heinrich von Anhalt - ohne Rücksicht auf sein geistliches Amt - von dessen Mannen verstümmelt worden war, es wohl nicht gewagt hätte, ohne ausreichenden militärischen Schutz in Hildesheim einzuziehen.

Beide Herzöge wurden jetzt im Namen des Königs aufgefordert, Frieden zu halten. Obwohl sich "Herzog Heinrich von Sachsen" in den letzten Jahren durchaus um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Friedens verdient gemacht hatte, war es zwischen ihm und seinen askanischen Rivalen Herzog Albrecht I. von Sachsen zu einer ernsthaften Auseinandersetzung um die brandenburgischen Angelegenheiten gekommen: Markgraf Albrecht II. von Brandenburg hatte bei seinem Tod 1220 zwei minderjährige Söhne zurückgelassen. FRIEDRICH II., dem als König nach Lehnsrecht die Reichstutel über die beiden Brüder Johann I. und Otto III. zustand, hatte von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern die Lehnsvormundschaft und den Nießbrauch der Lehnseinkünfte, das sogenannte Angefälle, Erzbischof Albrecht von Magdeburg übertragen. Die private Vormundschaft war an den Grafen Heinrich I. von Anhalt als nächsten Schwertmagen gefallen; er war ein Vetter ihres Vaters und der ältere Bruder Herzog Albrechts I. von Sachsen. Mit dessen Einwilligung als Privatvormund kaufte Mechthild von Landsberg, die Mutter der beiden minderjährigen Markgrafen, dem Erzbischof 1221 die Lehnsvormundschaft mitsamt dem Angefälle ab. Gemäß einem 1196/97 geschlossenen Vertrag war Albrecht von Magdeburg aber nach wie vor Lehnsherr der Allodialgüter der märkischen ASKANIER. Als der Erzbischof aufgrund einer zwiespältigen Wahl im Bistum Brandenburg 1221 nach Italien reiste und sich nicht mehr um die Belange der beiden Halbwaisen kümmern konnte, nutzte der ASKANIER Herzog Albrecht von Sachsen zum Schaden Johanns I. und Ottos III. die Lage für sich aus. Diese Übergriffe führten nicht nur zu einem Zerwürfnis zwischen Heinrich von Anhalt und Albrecht von Sachsen, sondern riefen auch den WELFEN Heinrich von Braunschweig auf den Plan; er war in zweiter Ehe mit Agnes, der Schwester der verwitweten Markgräfin Mechthild, verheiratet und hatte seine Tochter aus dieser Ehe seinem Neffen und Erben Otto von Lüneburg anverlobt. Aus dieser Mächtekonstellation und den damit einhergehenden Zwistigkeiten wird sich der kaiserliche Auftrag und die Aufforderung des königlichen Hofes erklären.

Peper Hans: Seite 18-23,33-36

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"Die Ascherslebener Linie der Askanier: Heinrich II., Otto I., Otto II. (1233-1315) Ein Beitrag zur Geschichte des Anhaltinischen Fürstenhauses."

Auf dem Altenburger Hoftag (Juli 1234), zu dem auch Fürst Heinrich I. und sein Sohn Heinrich II. gekommen waren, wird der König vergeblich versucht haben, die norddeutschen Fürsten und unter ihnen die beiden anhaltinischen Grafen auf seine Seite zu ziehen; diese blieben, wie überhaupt die meisten Fürsten, dem Kaiser treu. Im August 1235 eröffnete der Kaiser den Reichstag zu Mainz und fast alle deutschen Fürsten waren erschiennen, unter ihnen Fürst Heinrich I. von Anhalt, Herzog Albrecht von Sachsen, die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg. Ob auch der junge Heinrich seinen Vater hierhin begleitet hat, wissen wir nicht. Auf diesem Reichstage wurde der Reichskrieg gegen die Lombarden beschlossen. Auch Fürst Heinrich I. verpflichtete sich, an ihm teilzunehmen.

Schon einmal war an Fürst Heinrich I. die Aufforderung ergangen, in die italienischen Kämpfe einzugreifen. Im November 1234 hatte der Papst an Fürst Heinrich I. wie auch an viele andere deutsche Fürsten ein dringendes Hilfegesuch gerichtet. Er fordert hierin Heinrich I. auf, im nächsten März der römischen Kirche mit genügender Mannschaft zu Hülfe zu kommen und drei Monate in Italien zu verweilen; im Falle, daß er selbst nicht kommen könne, solle er seinen Sohn damit betrauen. Aus der Heerfahrt war aber nichts geworden.

Im Jahre 1238 focht Fürst Heinrich I. an der Seite des Kaisers in Italien, und zwar nahm er an der vergeblichen Belagerung Brescias teil.

An den Reichsangelegenheiten der folgenden Jahre konnte sich Fürst Heinrich I. nicht viel beteiligen, da er in den Krieg verwickelt wurde, den Erzbischof Wilbrand von Magdeburg und Bischof Reinhard von Halberstadt im Jahr 1240 gegen die Markgrafen von Brandenburg begannen; es war dies der erste größere Kampf, an dem auch der junge Heinrich teilnahm.

Einige Zeit später, wahrscheinlich im Frühjahr 1240 belagerten Erzbischof Wilbrand von Magdeburg, Bischof Ludolf von Halberstadt und Fürst Heinrich I. von Anhalt die Burg Hadmarsleben. Trotz der brandenburgischen Unterstützung wurde aber die Burg doch erobert und bis auf den Grund zerstört.

Auch anhaltinisches Gebiet wurde vom Kriege heimgesucht; im Jahre 1242 griff Markgraf Otto von Barndenburg Nienburg an der Saale an, brannte Stadt und Kloster nieder. Daß es hierbei zu Kämpfen zwischen Markgraf Otto und Fürst Heinrich I. und dessen Söhnen gekommen ist, kann nicht bezweifelt werden. Im Frühjahr 1245 wurde die Fehde durch die Vermittlung Herzog Ottos von Braunschweig und zweier Ritter beigelegt. Herzog Otto söhnte auch die Brandenburger Markgrafen und die anhaltinischen Fürsten miteinander aus und zwar dadurch, daß er seine Tochter Mechthild, die zugleich eine Nichte der Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg war, mit dem jungen Heinrich verlobte.

Nach den langen, wilden Kämpfen der letzten Jahre, nach einem reich bewegten Leben zog sich Fürst Heinrich I. im Sommer 1245 von der Regierung zurück, ging vielleicht in ein Kloster [Nach 1244 urkundet er nicht mehr. Blume nimmt an, daß er Anfang 1245 gestorben sei, doch ist diese Annahme wohl unrichtig. Daß Heinrich I. Mönch geworden ist, glaube ich aus folgenden Worten seines Sohnes Heinrich schließen zu dürfen:" ... ac piis peticionibus venerabilis patris nostri Heynrici" (C. A. II n. 188)].

Das Todesjahr Fürst Heinrichs I. ist strittig. Beckmann setzte den Tod zwischen den 8. Mai 1251 und den 17. Mai 1252 auf Grund zweier zuerst von ihm veröffentlichten Urkunden. Diese Angabe Beckmanns galt dann auch allgemein für richtig, auch Otto von Heinemann hielt anfangs an ihr fest. Später änderte er seine Ansicht und setzet den Tod in das Jahr 1244; ihm schloß sich dann Blume an. Am 12. Januar 1246 bestätigt Erzbischof Wilbrand eine Schenkung Heinrichs I. und nennt ihn "dominus Heinricus illustris comes Ascharie". Bei unbefangenem Lesen dieser Urkunde nimmt man als selbstverständlich an, daß Fürst Heinrich zur Zeit ihrer Ausstellung noch am Leben ist. Erzbischof Wilbrand, der Heinrich sehr gut kannte [Beide waren 1235 auf dem Reichstag zu Mainz gewesen, hatten zusammen vor Brescia gelegen. Beide hatten 1240 Hadmersleben belagert, dann gegen die BRANDENBURGER gefochten.], hätte schwerlich dessen Tod unerwähnt gelassen, zumal er noch in frischem Andenken hätte sein müssen. Am 8. Mai 1251 bestätigt auch Heinrich II. eine Schenkung seines Vaters: "quod nos annuentes iustis ac piis peticionibus venerabilis patris nostri Heynrici comitis Ascharie ... ratam et firmam habemus perpetuo donacionem." Aus diesem Wortlaut kann man wohl mit ziemlicher Sicherheit schließen, daß Heinrich I. Anfang 1251 noch am Leben war; andernfalls würde sich sein Sohn sicher anders ausgedrückt haben. Aus der Bezeichnung "venerabilis" darf man wohl folgern, daß Heinrich I. noch 1244 in ein Kloster gegangen war, wenigstens würde diese Annahme am besten sein gänzliches Fernbleiben von allen Regierungsgeschäften seit diesem Jahr erklären [Er urkundet zum letzten Mal 1244 Oktober 2 (C. A. II n. 160,161)].

Dann nennt sich Heinrich II. doch wohl zum Unterschied von seinem Vater, "Heinricus iunior"; Heinrich I. wird einmal ausdrücklich als "senior" bezeichnet. Diese Unterscheidung, die nach 1251 aufhört, wäre überflüssig, ja im höchsten Grade unverständlich, wenn Heinrich I. schon 1244 gestorben wäre. Während Heinrich I. sich schon oft "comes Ascharie et princeps de Anehalt" nennt, heißt Heinrich II. bis 1251 stets nur "comes Ascharie", einmal sogar "comes de Wegenleve". Nach 1251 führt er auch den Titel "comes Ascharie et princeps de Anehalt".

Während also Heinrich I. am 8. Mai 1251 einer an diesem Tage ausgestellten Urkunde seines Sohnes Heinrich zufolge noch unter den Lebenden weilte, war er am 17. Mai 1252 bereits verstorben, denn Bernhard und Siegfried, die an diesem Tage eine Schenkung ihres Vaters bestätigen, gedenken seiner als "patris nostri bone memorie". Wahrscheinlich war Heinrich I. schon 7. April 1252 nicht mehr am Leben, da seine Söhne Heinrich II. und Bernhard zu dieser Zeit bereits den Fürstentitel angenommen hatten. Fürst Heinrich I. von Anhalt starb also nach dem 8. Mai 1251 und vor dem 7.4.1252.

1211
 oo Irmgard von Thüringen, Tochter des Landgrafen Hermann I.
     1197- um 1244

Kinder:

 Heinrich II. der Fette
 um 1212- nach 12.6.1266
 Bernhard I.
       -   1286/87
 Siegfried I.
 1230- nach 25.3.1298
 Jutta
      - nach 14.5.1277
1231
 oo Nikolaus I. Fürst von Mecklenburg-Werle
             -10./14.5.1277
 Magnus Dompropst von Lebus
         - nach 1262
 Albrecht Mönch
       - um 1245
 Sophie
        - vor 1275
   1232
 1. oo 2. Otto I. Herzog von Andechs-Meranien
                    -7.5.1234
 2. oo Siegfried Graf von Regenstein
                - vor 26.111.1263
 3. oo Otto I. Graf von Hadmersleben
                -
 Hedwig
         -21.12.1259

18.10.1242

   oo Boleslaw II. Herzog von Schlesien-Liegnitz
       1220/25-26./31.12.1278
 Hermann Dompropst zu Halberstadt
        -   1289
 Otto Domherr zu Magdeburg
       - nach 19.7.1246
 Gertrud Äbtissin von Gernrode (1260-1275)
        -

Literatur:


Assing Helmut: Die frühen Askanier und ihre Frauen. Kulturstiftung Bernburg 2002 Seite 25-27 - Partenheimer Lutz: Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2001 Seite 188,257,279,349 - Peper Hans: Die Ascherslebener Linie der Askanier: Heinrich II., Otto I., Otto II. (1233-1315) Ein Beitrag zur Geschichte des Anhaltinischen Fürstenhauses. Inaugural-Dissertation 1912 Ballenstedt am Harz Seite 18-23,33-36 - Schwarz, Hilmar: Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen Landgrafengeschlechts, Wartburg-Stiftung 1993 Seite 91 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 332 -

Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998, Seite 132,197 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 24,39,362,373,375,376,377,378,426,479, 524 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 2. Buch Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1873, Seite 302,390,398,461-463 -


Jutte Princess Of Anhalt 
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Jutta von Anhalt's Timeline

1215
1215
Dessau, Of, Anhalt, Germany
1231
1231
Brandenburg, Brandenburg, Germany
1232
1232
Mecklenburg, Werle, Schw, Germany
1234
1234
Werl, Germany
1235
1235
Parchim, Mecklenburg, Deutschland(HRR)
1243
1243
1245
1245
Werle, Mecklenburg, Deutschland(HRR)
1277
May 14, 1277
Age 62
Mecklenburg, Deutschland(HRR)
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