Nikolaus Christoph Freiherr von Lyncker

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Nikolaus Christoph Freiherr von Lyncker

Birthdate:
Birthplace: Marburg, Giessen, Hesse, Germany
Death: May 28, 1726 (83)
Vienna, Vienna, Austria
Immediate Family:

Son of Aegidius Lüncker and Christina Elisabeth (Eleonore) Lüncker
Husband of Margarethe Barbara von Lyncker
Father of Ernst Christian Freiherr von Lyncker; Wilhelm Ferdinand von Lyncker; Gustav Ludwig von Lyncker; Jeanette Maria von Hendrich; Eleonore Sophie von Lyncker and 1 other
Brother of Margarethe Elisabeth Leonhard; Elisabeth Margarethe Lüncker; Johann Daniel Lüncker; Johann Philipp Lüncker; Anastasia Saur and 3 others

Occupation: Dr. jur. utr. – Jurist, Reichsh, Professor für Jura in Gießen und in Jena und später Reichshofrat in Wien.ofrat
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Last Updated:

About Nikolaus Christoph Freiherr von Lyncker

Leben   ↑ L. nahm 1659 das Studium in Jena auf. Entsprechend dem Bildungsideal seiner Zeit studierte er zunächst Philosophie, Sprachen und die „schönen Künste“. 1660 wechselte er an die Univ. Gießen über und widmete sich fortan dem Studium der Rechtswissenschaften. 1664 erlangte L. den Grad eines Lizentiaten und wurde 1668 zum Doktor der Rechte promoviert. 1670 erfolgte die Ernennung zum ao. Professor für Staats- und Lehnrecht in Gießen. 1677 wurde er zum o. Professor der Rechte ernannt und übernahm den Lehrstuhl Johann Strauchs in Jena. Gleichzeitig wurde er zum Beisitzer am dortigen Schöffenstuhl und am Hofgericht berufen. L. begann nun eine überaus erfolgreiche Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis, die ihm in der Folgezeit zahlreiche weitere Ernennungen und Ehrungen eintrug. So war er seit 1687 Wirklicher Geheimer Rat in Weimar, stieg 1695 zum Konsistorialpräsidenten auf und wurde schließlich 1700 Präsident des Geheimen Rats in Weimar. Zugleich wurde ihm die Oberaufsicht über die Univ. Jena übertragen. Den Höhepunkt seiner Laufbahn stellte die Berufung zum Reichshofrat in Wien 1707 dar, wo er bis zu seinem Tod wirkte. L.s vielseitiger Lehrtätigkeit und seinem praktischen Wirken entspricht ein ungewöhnlich reichhaltiges Schrifttum. Die von ihm selbst angefertigte Liste seiner Veröffentlichungen verzeichnet fast 200 Werke. Schriftstellerisch wurde er auf nahezu allen Gebieten des Rechts tätig. Vor allem seine staatsrechtlichen Veröffentlichungen, als deren bekannteste „Libertas statuum imperii“ (1688) zu nennen ist, trugen ihm am Wiener Hof den Ruf eines der bedeutendsten Juristen seiner Zeit ein. Der Grund liegt darin, daß er sich als einer der letzten namhaften Rechtsgelehrten zu einer im Kaiser verkörperten Reichsidee bekannte. In enger Anlehnung an die Lehren Reinkings sprach er dem Kaiser die höchste und uneingeschränkte Staats- und Rechtsgewalt zu, während er den Ständen lediglich eine hiervon abgeleitete Rechtsstellung zuerkannte. Seine von den Zeitgenossen als rückständig empfundenen Anschauungen prägen auch die zivilrechtlichen Abhandlungen. So stellte er sich dem seit Beginn des 17. Jh. wachsenden Interesse für das deutsche Recht entschieden entgegen. Er bekämpfte insbesondere die Conringsche Rezeptionslehre. Nach wie vor galt für ihn der Grundsatz, daß die Rezeption des röm. Rechts in complexu vollzogen und für die Anwendbarkeit deutschen Rechts der Beweis zu erbringen sei. Aufgrund seiner dem Zeitgeist widersprechenden Lehren geriet L. in der Folgezeit unverdientermaßen in Vergessenheit. Bleibende Anerkennung erwarb er sich durch die Herausgabe mehrerer Konsiliensammlungen. Sie enthalten im wesentlichen Gutachten und Urteile für die Jenaer Juristenfakultät sowie zahlreiche Privatgutachten. Insbesondere seine zweibändigen „Consilia seu responsa“|(1704-15) werden zu Recht immer noch als eine der bedeutendsten Sammlungen des 18. Jh. angesehen. http://www.deutsche-biographie.de/sfz55352.html