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Oswald Rothaug

Birthdate:
Birthplace: Mittelsinn, Lower Franconia, Bavaria, Germany
Death: December 04, 1967 (70)
Cologne, Cologne, North Rhine-Westphalia, Germany
Immediate Family:

Son of Johann Adam Rothaug

Occupation: Deutscher NAZI-Jurist
Managed by: Tobias Rachor (C)
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Immediate Family

About Oswald Rothaug

Oswald Rothaug (17 May 1897 in Mittelsinn - 4 December 1967 in Köln) was a Nazi jurist.

In June 1933 Rothaug was named a prosecutor in Nuremberg, and in April 1937 he became the regional court director in Schweinfurt and director of Nazi "special courts" or "Sondergerichts" at Nuremberg. In 1938 he became a member of the German Nazi Party, though he had applied the year previously. He worked closely with the Sicherheitsdienst or intelligence apparatus of the Nazi SS.

In 1942 he sentenced a 25-year-old Polish slave-laborer to death, explaining that "the inferiority of the defendant is clear as he is a part of Polish subhumanity."

Rothaug sought after and presided over the trial of Leo Katzenberger in March 1942, ordering his execution for "racial defilement" in May 1943. Rothaug accused the elderly Jewish man of having sexual relations with a younger German woman, Irene Seiler, which was a crime in Nazi Germany according to the Rassenschande or "racial purity" laws, a part of the Nuremberg Laws. Both Katzenberger and Seiler denied the accusations. Following the trial, Rothaug was brought to Berlin as a member of the Nazi People's Court.

During the Nuremberg Trials Rothaug was sentenced to life imprisonment on 14 December 1947 for crimes against humanity. He was the only defendant not to be convicted of all charges, being found guilty only of "crimes against humanity," and not guilty of "war crimes through the abuse of the judicial and penal process" and "membership in a criminal organization." Nonetheless, the court commented in its judgment that:

"By his manner and methods he made his court an instrumentality of terror and won the fear and hatred of the population. From the evidence of his closest associates as well as his victims, we find that Oswald Rothaug represented in Germany the personification of the secret Nazi intrigue and cruelty. He was and is a sadistic and evil man. Under any civilized judicial system he could have been impeached and removed from office or convicted of malfeasance in office on account of the scheming malevolence with which he administered injustice."

His sentence was later reduced to 20 years, and he was released on parole on 22 December 1956.

Source: https://en.wikipedia.org/wiki/Oswald_Rothaug

Über Oswald Rothaug (Deutsch)

Oswald Rothaug (* 17. Mai 1897 in Mittelsinn; † 4. Dezember 1967 in Köln) war ein deutscher Jurist.

Rothaug, aufgewachsen in Aura im Sinngrund und Aschaffenburg, war Sohn eines Volksschullehrers und wurde im Juni 1933 Erster Staatsanwalt in Nürnberg. Nach einer Zeit als Landgerichtsrat in Schweinfurt wurde er im April 1937 Landgerichtsdirektor und Direktor des Sondergerichts in Nürnberg. 1938 wurde Rothaug Mitglied der NSDAP, der Beginn seiner Mitgliedschaft wurde auf den Mai 1937 zurückdatiert. Er arbeitete ehrenamtlich im Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) mit und leistete für diesen Spitzeldienste. 1942 verhängte er die Todesstrafe gegen einen 25-jährigen polnischen Zwangsarbeiter mit folgender Begründung: „Die ganze Minderwertigkeit des Angeklagten auf charakterlichem Gebiet ist offensichtlich in seiner Zugehörigkeit zum polnischen Untermenschentum begründet“.

Zu seinen bekanntesten Urteilen zählt das Todesurteil gegen den 68-jährigen Juden Leo Katzenberger am 14. März 1942 wegen angeblicher „Rassenschande nach dem Blutschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung gegen Volksschädlinge“, trotz der gegenteiligen Aussage einer Zeugin, dass kein intimer Verkehr stattgefunden habe. Der Nürnberger Staatsanwalt Hermann Markl, der Katzenberger angeklagt hatte, sagte nach Kriegsende als Zeuge im Nürnberger Juristenprozess gegen Rothaug aus. Im Mai 1943 wurde Rothaug Reichsanwalt und damit Ankläger am Volksgerichtshof.

Im Nürnberger Juristenprozess wurde Rothaug am 14. Dezember 1947 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde später herabgesetzt auf 20 Jahre. Seine Haftentlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte am 22. Dezember 1956.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Oswald_Rothaug

"MITTELSINN/AURA NS-Richter Oswald Rothaug: Der Henker aus dem Sinngrund

Oswald Rothaug

Dass Oswald Rothaug, ein hochrangiger und berüchtigter NS-Jurist, verurteilt bei den Nürnberger Prozessen, 1897 in Mittelsinn geboren wurde, war in der Sinngrundgemeinde bis zum Erscheinen des neuen Heimatbuches offenbar völlig unbekannt. Sein Vater Johann Adam Rothaug war aber auch nur drei Jahre Volksschullehrer dort. Auch in Aura, wo Rothaug bis zum Tod seines Vaters um 1914 herum aufwuchs, können nur wenige etwas mit dem Namen des Richters anfangen.

Einer immerhin erinnert sich in Aura sogar noch an eine Geschichte in Zusammenhang mit Rothaug und an Rothaugs Spitznamen. Der geschichtlich interessierte Auraer sagt, dass im Dorf erzählt wurde, Rothaug habe einst einem schon zum Tode verurteilten Auraer, der schlecht über Hitler gesprochen habe, das Leben gerettet. Rothaug, der in Aura den Spitznamen „Räümechl“ hatte, habe, vielleicht weil er den Verurteilten kannte, die Strafe umgewandelt in einen Einsatz in einem Strafbataillon. Der Auraer habe den Krieg überlebt. Gegenüber anderen Angeklagten war Rothaug weniger nett.

Nachdem er zwischenzeitlich kurz Landgerichtsrat in Schweinfurt gewesen war, wurde er im April 1937 Landgerichtsdirektor und Vorsitzender des Sondergerichts in Nürnberg, das „Volksschädlinge“ aburteilte und das unter Rothaug und seinem Nachfolger überdurchschnittlich viele Todesurteile aussprach. Rothaug war offenbar kein Nazi der ersten Stunde, sondern zunächst Anhänger des erzreaktionären, nationalistischen Generals Ludendorff. Erst 1938 trat er der NSDAP bei, aber schon zuvor hatte er einen ausgeprägten Judenhass. Stammgast in Nazi-Lokal

In Nürnberg war Rothaug Stammgast im Lokal „Blaue Traube“. Dort traf er sich und zechte mit einer Clique lokaler Nazi-Größen, darunter hin und wieder auch Gauleiter und „Stürmer“-Herausgeber Julius Streicher, mit dem er auch sonst öfter privat zusammenkam. Rothaug erarbeitete sich unter den Nazis durch drakonische Urteile Respekt. Er arbeitete zudem inoffiziell als Zuträger für den Sicherheitsdienst der SS und war Gaugruppenwalter des NS-Rechtswahrerbundes. Recht zu wahren war indes seine Stärke nicht.

Rothaug, wegen seiner zynisch-brutalen Verhandlungsführung gefürchtet, bezeichnete sich selbst stolz als „Henker von Nürnberg“, „Luzifer“ oder auch mit dem japanischen Herrschertitel Tenno. Wenn er in einem Verfahren ein Todesurteil wollte, bezeichnete und behandelte er den Angeklagten schon bei Prozessbeginn als Todeskandidaten.

Sein bekanntestes Opfer, der jüdische Schuhhändler Leo Katzenberger, hätte eigentlich mangels Beweisen und einer eidlichen Aussage von Irene Seiler, mit der er „Rassenschande“ betrieben haben sollte, schon wieder aus der Haft entlassen werden sollen. Doch stattdessen erhob der junge Staatsanwalt Hermann Markl Anklage und Rothaug holte das Verfahren zu sich vor das Sondergericht. Rothaug wollte mit dem Verfahren gegen den Vorsitzenden der israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg Aufsehen erregen – und er wollte Katzenbergers Tod.

Als Katzenberger am Ende des Verfahrens im berühmten Schwurgerichtssaal 600, wo später nicht nur Göring und Konsorten, sondern auch Rothaug selbst verurteilt wurde, noch ein Wort von Friedrich dem Großen zitieren wollte, unterbrach ihn Rothaug barsch und verwehrte sich dagegen. Das Hetzblatt „Der Stürmer“ schrieb dazu: „Der Vorsitzende aber läßt es nicht zu, daß ein jüdischer Rassenschänder die Gestalt des großen Preußenkönigs besudelt.“ Was der Kaufmann hatte sagen wollen, war: „Nur die Gerechtigkeit erhöht ein Volk.“ Das anschließende, an den Haaren herbeigezogene Todesurteil gegen Katzenberger galt sogar in Nazi-Kreisen als ungewöhnlich hart. Die Beweisführung hielt selbst der berüchtigtste NS-Jurist, Roland Freisler, für „etwas kühn“.

Im Mai 1943 wurde Rothaug Ankläger bei Freislers Volksgerichtshof in Berlin, einem Scheingericht zur Aburteilung von angeblichen Hoch- und Landesverrätern. Rothaug wurde 1947 im Nürnberger Juristenprozess, wie vier weitere Juristen, zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe das Nürnberger Sondergericht zu einem „Teil des Netzwerkes des Terrors und der Unterdrückung gemacht“. Er kam jedoch 1956 – als letzter verurteilter Nazijurist – wieder frei. Rothaug starb 1967 in Köln, wo er sich zuletzt „so mit allerlei Arbeiten“ durchgebracht hatte, wie er anlässlich des Verfahrens gegen seine ehemaligen Beisitzer im Fall Katzenberger sagte. Oswald Rothaugs Weg zum hochrangigen NS-Juristen

Oswald Martin Rothaug wurde am 17. Mai 1897 in Mittelsinn geboren. Rothaugs Vater war der katholische Volksschullehrer Johann Adam Rothaug, der von 1895 bis 1898 in Mittelsinn unterrichtete und später in Aura, wo der Lehrer auch Dirigent des Chores war. Oswald Rothaug besuchte nach der Volksschule in Aura von 1909 bis 1914 das Königlich Neue Gymnasium in Würzburg (heute Riemenschneider-Gymnasium). Nach dem Tod des Vaters zog Rothaug mit seiner Mutter nach Aschaffenburg und besuchte dort das Gymnasium.

Im Anschluss an den Kriegsdienst ab 1916 studierte er erst ein Semester Forstwirtschaft in München dann sieben Semester Jura in Würzburg, wo er 1922 den Doktortitel mit der Arbeit „Die Rechtsgrundlagen des Forstpolizeirechts in Bayern“ erlangte. Rothaug begann seinen Dienst in der bayerischen Justiz 1927 als Staatsanwalt in Hof. 1929 wurde er Amtsgerichtsrat, im Juni 1933, protegiert von Julius Streicher, Erster Staatsanwalt in Nürnberg."

Quelle: http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Haftstrafen-Semester-...

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46185250.html

"Die Affäre Katzenberger Ein "Angriff auf die Reinheit des deutschen Blutes"

Am 18. April 2002 ist in den deutschen Kinos der Film Leo und Claire angelaufen. Der Film beruht auf einer wahren Begebenheit.

Leo Katzenberger, zeitweilig Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinde und ein wohlhabender und geachteter Bürger, betrieb bis zum Pogrom (der so genannten "Reichskristallnacht") im Jahre 1938 in Nürnberg einen Schuhgroßhandel. 1932 zog die Fotografin Irene Scheffler als Mieterin in sein Haus, 1939 heiratete sie den Handelsvertreter Seiler. Leo Katzenberger und Irene Seiler freundeten sich an, was von den Nachbarn argwöhnisch beobachtet wurde.

Anfang 1941 wurde Katzenberger nach einer Denunziation wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das so genannte "Blutschutzgesetz" verhaftet. Dieses Gesetz, zusammen mit dem "Reichsbürgergesetz" auch unter dem Namen Externer LinkNürnberger Gesetze bekannt, untersagte die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden und stellte den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden als "Rassenschande" unter Strafe. Damit begann einer der spektakulärsten "Rassenschande"-Prozesse des Dritten Reichs. Irene Seiler sagte zunächst unter Eid aus, es sei nicht zu sexuellen Handlungen gekommen, und der zuständige Untersuchungsrichter zeigte sich geneigt, das Verfahren einzustellen. In diesem Augenblick zog jedoch der Landgerichtsdirektor Oswald Rothaug die Verfahrensführung an sich. Er erweiterte die Anklage gemäß der "Volksschädlingsverordnung", wodurch dem Beschuldigten Katzenberger die Todesstrafe drohte. Das Verfahren wurde vom Sondergericht Nürnberg unter Leitung von Oswald Rothaug weitergeführt. Die Entlastungszeugin Irene Scheffler-Seiler schaltete Rothaug kurzerhand aus, indem er ihr unterstellte, sie hätte zu Gunsten des Hauptangeklagten einen Meineid geleistet. Unter dieser Anklage wurde sie tatsächlich zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Rothaug war offenbar von vornherein entschlossen, Katzenberger zum Tode zu verurteilen. Er entwickelte eine ... Beweiswürdigung, die die unter Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe nur als haarsträubend bezeichnet werden kann. OLG Nürnberg Am Fall Katzenberger, so heißt es in der zitierten Dokumentation, werde deutlich, dass der traditionelle staatliche Herrschaftsapparat spätestens seit Sommer 1941 durchaus selbst bereit war, die deutschen Juden auch physisch zu vernichten. Der Vorsitzende Richter Rothaug und die Beisitzer Hoffmann und Ferber haben sich demnach der gemeinschaftlich begangenen Rechtsbeugung schuldig gemacht und seit das Fehlurteil im September 1942 vollstreckt wurde, ist sogar Tateinheit mit Mord gegeben.

Bemerkenswert daran ist, dass diese juristische Würdigung, die hier in enger Anlehnung an die Dokumentation des OLG Nürnberg formuliert wurde, sogar schon nach der damaligen gesetzlichen Lage zutreffend gewesen wäre. Das OLG Nürnberg erläutert dies in Fußnote 8 folgendermaßen:

"Rechtsbeugung ist nach dem seinerzeitigen (heute fast unverändert fortgeltenden) § 336 StGB die vorsätzliche Beugung des Rechts "zum Nachteil einer Partei". Als Mord qualifizierte die damalige Fassung des § 211 StGB die Tötung "mit Überlegung", d.h. "mit Klarheit über das Tun und Bewusstheit der zur Tat hintreibenden und von ihr abhaltenden Beweggründe" (Kohlrausch-Lange, Strafgesetzbuch, 37. Aufl. 1941, Anm. 3 zu § 211)." Sogar der berüchtigte Nazi-Richter Freisler, so erfährt man in der Dokumentation, habe die Anwendung der Volksschädlingsverordnung für "kühn" gehalten. Rothaug wurde nach dem Krieg in den so genannten Nürnberger Nachfolgeprozessen zur Rechenschaft gezogen und zu lebenslanger Haft verurteilt; allerdings wurde er bereits 1956 wieder entlassen. Rothaug starb als freier Mann, und überhaupt sei die Verfolgung dieses Justizmordes, so die Dokumentation des OLG Nürnberg, "zum bürgerlichen Trauerspiel" geraten.

Anlässlich der Nürnberger Nachfolgeprozesse traf Irene Seiler noch einmal auf den Beisitzer Hoffmann, der als Zeuge gegen Rothaug aussagen sollte, nachdem er nicht lange zuvor noch als Beisitzer ihre Verurteilung wegen Meineids mit unterschrieben hatte. Diese Begegnung wird als Episode in dem Film "Das Urteil von Nürnberg" (1961) aufgegriffen. Aus der Zeit der Nürnberger Nachfolgeprozesse stammt auch die Externer Eidesstattliche Erklärung des zweiten Beisitzers Ferber, mit der er den verantwortlichen Richter Rothaug belastet.

1968 wurden Ferber und Hoffmann aufgrund ihrer Beteiligung am Verfahren gegen Katzenberger zu drei bzw. zwei Jahren Freiheitsentzug wegen Totschlags verurteilt, nach Revision und Rückverweisung kam es zu einem zweiten Verfahren, doch 1970 schied zunächst Ferber, 1973 auch Hoffmann aus Alters- bzw. Gesundheitsgründen aus dem Verfahren aus. 1976 wurde das Verfahren gegen die beiden Beisitzer endgültig eingestellt.

Diese Zusammenhänge werden ausführlich auf den sehr empfehlenswerten Seiten des OLG Nürnberg zum Fall Katzenberger geschildert. Der bereits erwähnte Film, der in den bisher vorliegenden Kritiken etwas zwiespältig aufgenommen wurde, stützt sich zum Teil auf das ebenfalls dort erwähnte Buch Der Jude und das Mädchen von Christiane Kohl.

http://www.h-ref.de/verfolgung/justiz/affaere-katzenberger.php

http://www.h-ref.de/verfolgung/justiz/affaere-katzenberger.php

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Oswald Rothaug's Timeline

1897
May 17, 1897
Mittelsinn, Lower Franconia, Bavaria, Germany
1967
December 4, 1967
Age 70
Cologne, Cologne, North Rhine-Westphalia, Germany